Bitte beachten Sie unsere neuen Servicezeiten: Montag – Donnerstag 07.30 – 16.30 Uhr

Betriebswirt­schaft­liche Beratung

Sie haben eine Geschäftsidee – oder müssen ihr Geschäft aufgeben?
Sie möchten Ihren Nachlass sauber regeln oder Ihr Vermögen gewinnbringend anlegen?

Für unternehmerische Fragen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner: Denn Ihre Fragen und Problemfälle treffen bei uns auf Wissen verschiedener Fachrichtungen. Wir berücksichtigen noch das kleinste Detail Ihrer individuellen Situation. Unsere Experten setzen diese in ein größeres Bild, bringen ihre eigenen Kenntnisse ein und haben vielleicht genau die Idee, die Ihnen zum Erfolg noch fehlt. In vertrauensvoller Zusammenarbeit verfolgen wir gemeinsam die Unternehmensstrategie, die zu Ihnen passt. 

In der Betriebswirtschaftlichen Beratung fließen alle Bereiche zusammen, die wir abdecken. Das war immer unsere Vision – den Mandanten höchste Beratungsqualität zu bieten, die unterschiedliche Perspektiven einbezieht.

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Existenz­­gründung

Wir prüfen Ihr Konzept auf Zukunfts­fähigkeit.
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Krisen­management

Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf.
Unterschrift

Nachfolge­regelung

Wir helfen Streitigkeiten zu verhindern.
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Insolvenz

Wir bewahren für Sie einen kühlen Kopf.

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Vermögens­strategie

Wir helfen Ihnen, die richtige zu finden.

Auszug aus dem Gesetz:

§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)

„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  1. im Baugewerbe,
  2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. im Personenbeförderungsgewerbe
  4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  5. im Schaustellergewerbe,
  6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
  7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  9. in der Fleischwirtschaft,
  10. im Prostitutionsgewerbe,
  11. im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:

  1. den Familien- und die Vornamen,
  2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwenigen Angaben (Tag, Ort der Geburt, Anschrift),
  3. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
  4. den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“

Hinweis für den Arbeitnehmer:

Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.